Kleine Gemeinschafts-Photovoltaikanlagen - sogenannte Bürgersolaranlagen - werden in der Regel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
organisiert. Der größte Vorteil dieser Rechtsform ist der geringe Bürokratische Aufwand für Gründung und Betrieb der Gesellschaft, ein schwerwiegender Nachteil ist die unbegrenzte gesetzliche
Haftung jedes GbR Mitglieds. Ein weiterer Nachteil ist, dass für jede neue Anlage eine neue Gesellschaft gegründet werden muss.
Dagegen bietet die Gesellschaftsform der Genossenschaft einige Vorteile:
"Gemeinsam erreichen, was einer allein nicht schaffen kann" - Dieses Motto der Genossenschaftsbewegung kann also auch für den Ausbau der regenerativen Energien in
Anspruch genommen werden.
Die Gründung der Neue Energie Genossenschaft erfolgte im Dezember 2011 durch 116 Gründungsmitglieder. Bevor eine Genossenschaft jedoch die Geschäfte und neue
Mitglieder aufnehmen kann, muss sie noch mehrere Hürden nehmen: Zum einen die Gründungsprüfung des Geschäftsplans durch einen Genossenschaftsverband. Zum Anderen die Eintragung in das
Genossenschaftsregister beim Lichtenfelser Amtsgericht. Dannach ist die Neue Energie Obermain eG geschäftsfägig und kann jeder Zeit neue Mitglieder aufnehmen.
Neue Energie Obermain eG
Carl-Zeiss-Straße 3
96215 Lichtenfels
Tel: +49 170 2251385