Die Neue Energie Obermain eG hat das Ziel, sich aktiv für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung einzusetzen. Durch die Gewinnung erneuerbarer Energien und die demokratischen Strukturen einer Genossenschaft soll eine umweltfreundliche, sozial gerechte, regional wertschöpfende und zugleich auch wirtschaftliche Energieversorgung gefördert werden. Hierzu bietet die Neue Energie Obermain eG Möglichkeiten für Mitwirkung und Teilhabe.

Foto: G.Völk

 

Die Mitglieder der Gründungsversammlung am 13.12.2011 waren
v.l. Marion Meder, Beate Leidnecker-Schneidawind, Thomas Schaller, Thomas Schnapp, Roland Nuss, Andrea Starker, Uwe Fischer, Harald Schramm, Jens Backert, Jürgen Kohmann

Ihr
Vorstand & Aufsichtsrat

Neue Energie Obermain eG
Vom Arbeitskreis „Bürgerbündnis Erneuerbare Energien im Landkreis Lichtenfels“ zur Genossenschaft "Neue Energie Obermain eG"
Der  Arbeitskreis „Bürgerbündnis Erneuerbare Energien im Landkreis Lichtenfels“, der sich aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fukushima-Mahnwachen entwickelt hat, hat in mehreren Sitzungen das Konzept einer Genossenschaft erarbeitet:
Deshalb werden wir eine Genossenschaft gründen und gemeinsam Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energieträgern errichten und betreiben.
So wollen wir aktiv werden:
-Zunächst mittels Photovoltaikanlagen; sowohl auf geeigneten Dächern, als auch in begrenztem Umfang auf landwirtschaftlich nicht lukrativen Flächen an der A73 oder an den Bahnstrecken;
-mittelfristig mit Windenergieanlage/n; die Regionalplanung legt derzeit hierfür geeignete Vorrangflächen fest
-mittelfristig ggf. mit Blockheizkraftwerk; hierzu als sinnvolle Ergänzung die Schaffung eines Nahwärmenetzes
-Option Wasserkraft nicht zu vergessen, vielleicht schlummert noch ein Wasserrecht, das genutzt werden kann
Die Genossenschaft will offen sein für Privatpersonen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Vereine, Verbände, Kirchen. Als weiteres künftiges Betätigungsfeld sind die Wärmegewinnung und Wärmeverteilung denkbar.
In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen möchten wir die ersten Projekte als PV-Aufdachanlagen realisieren. Unsere Absicht ist es dabei gezielt heimische Banken und Betriebe einzubinden und zu beauftragen, gemäß dem Motto „aus der Region, für die Region“. Hierbei werden dann die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und der Städte, Märkte und Gemeinden gleich in doppelter Hinsicht beteiligt sein.Zum einen ganz direkt als Mitglieder in der Genossenschaft und zum zweiten als Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und der Kommunen, indem dann der Kreis Pachterlöse, und die Kommunen Pachterlöse und auch Gewerbesteuereinnahmen erhalten werden.

Die Gründungsversammlung wurde vom Genossenschaftsverband Bayern geleitet und wir werden auch in Zukunft die professionelle Begleitung des GV Bayern in Anspruch nehmen, sei es bei Wirtschaftlichkeitsbewertungen von Vorhaben oder bei der Prüfung der Jahresabschlüsse.


Warum eine Genossenschaft?

 

Kleine Gemeinschafts-Photovoltaikanlagen - sogenannte Bürgersolaranlagen - werden in der Regel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Der größte Vorteil dieser Rechtsform ist der geringe Bürokratische Aufwand für Gründung und Betrieb der Gesellschaft, ein schwerwiegender Nachteil ist die unbegrenzte gesetzliche Haftung jedes GbR Mitglieds. Ein weiterer Nachteil ist, dass für jede neue Anlage eine neue Gesellschaft gegründet werden muss.

Dagegen bietet die Gesellschaftsform der Genossenschaft einige Vorteile:

  • Die Genossenschaft ist schon seit mehreren Jahrhunderten eine bewährte Unternehmensform in der sich Menschen oder juristische Personen zusammentun und in einer starken Gemeinschaft vorwiegend wirtschaftliche Ziele verfolgen.
  • Der finanzielle und administrative Aufwand für die Gründung ist überschaubar.
  • Das Unternehmen kann wachsen und der Bau neuer Anlagen kann kontinuierlich über die Jahre erfolgen ohne, dass jedesmal eine neue Gesellschaft mit neuer Geschäftsführung gegründet werden muss.
  • Alle Entscheidungen werden demokratisch per Abstimmung getroffen und jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile nur eine Stimme.
  • Es handelt es sich um eine sehr sichere Rechtsform da jede Genossenschaft einem Prüfverband angehört der alle zwei Jahre die Geschäftsführung kontrolliert.

"Gemeinsam erreichen, was einer allein nicht schaffen kann" - Dieses Motto der Genossenschaftsbewegung kann also auch für den Ausbau der regenerativen Energien in Anspruch genommen werden.

Die Gründung der Neue Energie Genossenschaft erfolgte im Dezember 2011 durch 116 Gründungsmitglieder. Bevor eine Genossenschaft jedoch die Geschäfte und neue Mitglieder aufnehmen kann, muss sie noch mehrere Hürden nehmen: Zum einen die Gründungsprüfung des Geschäftsplans durch einen Genossenschaftsverband. Zum Anderen die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Lichtenfelser Amtsgericht. Dannach ist die Neue Energie Obermain eG geschäftsfägig und kann jederzeit neue Mitglieder aufnehmen.